Jährliches Dokument
Gemäß §75a BörseG haben Emittenten von Wertpapieren ein „Jährliches Dokument“, das alle von ihm in Entsprechung gemeinschaftsrechtlicher und nationaler Veröffentlichungs-pflichtungen in Bezug auf Wertpapieremittenten in dem jeweiligen Geschäftsjahr erfolgten Veröffentlichungen enthält zu veröffentlichen und zu hinterlegen.



